WETTBEWERBSRECHT

WETTBEWERBSRECHT ist der Oberbegriff für das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb. Im deutschen Rechtsraum findet das Recht des unlauteren Wettbewerbs seine Grundlage im Wesentlichen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Es bestehen allerdings eine Vielzahl weiterer wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen in anderen Gesetzen, z.B. dem Markengesetz, der Preisangabenverordnung oder dem Heilmittelwerbegesetz.

Für den Fall, dass ein Wettbewerber sich einen unzulässigen Vorteil verschafft hat oder verschaffen will, unternehmen wir die notwendigen Schritte, um eine Benachteiligung Ihres Unternehmens zu verhindern.

Sofern Sie weitere Informationen wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.