VERTRÄGE

Bei VERTRÄGEN gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit, die es dem Einzelnen ermöglicht, seine Angelegenheiten im Verhältnis zu seinen Geschäftspartnern frei zu gestalten.

So kann beispielsweise durch den Abschluss eines Lizenzvertrages Dritten ein Nutzungsrecht an gewerblichen Schutzrechten (Patente, Gebrauchsmuster, eingetragene Marken) unter definierten Bedingungen eingeräumt werden. Einen immer bedeutender werdenden Anteil nehmen die Softwarelizenzen ein. In Deutschland ist Software zumeist durch das Urheberrecht geschützt. Im Ausland ist sogar die Erlangung eines Patentes möglich.

Wir entwerfen, prüfen und verhandeln Verträge und Vereinbarungen für Sie. Unser Angebot reicht von Lizenzverträge über Provider-Verträge bis hin zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Geheimhaltungsvereinbarungen. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten für Sie auf deutscher, europäischer und internationaler Ebene bestehen. Zielgerechte Vertragsgestaltungen helfen Probleme meist schon im Vorwege tz vermeiden.

Sofern Sie weitere Informationen wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.