DESIGNRECHT

Das DESIGNRECHT beschäftigt sich mit allen ästhetischen Gestaltungsformen (Design, Farbe, Form). Durch die Eintragung eines Designs in das Designregister sichert sich der Designer die ausschließliche Befugnis zur Benutzung einer ästhetischen Gestaltungsform und kann sich effektiver gegen Nachahmungen zur Wehr setzen. Geschützt ist die eingetragene zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon.

roederer.legal berät Sie umfassend beim Schutz Ihrer Designs und steht bei allen rechtlichen Fragestellungen rund um das nationale und internationale Designrecht zur Verfügung.

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